Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Online-Angebot auf startlandfluss.de
- Alle veröffentlichten Inhalte des Online-Angebots von leuchtturmartig auf startlandfluss.de sind urheberrechtlich geschützt.
- Jede Vervielfältigung, Änderung, Neuzusammenstellung, Wiederveröffentlichung, Verbreitung, Speicherung oder Übersetzung dieser Inhalte, insbesondere von Audio, Texten, Textteilen oder Bildern, auch in Auszügen, bedarf daher der vorherigen schriftlichen Zustimmung der leuchtturmartig Messe und Event GmbH.
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- Grundsätzlich dürfen die Inhalte nur für private, nicht-kommerzielle Zwecke unter Beachtung des geltenden Urheberrechts genutzt werden. Die kommerzielle Nutzung und/oder die Erlangung eines direkten oder indirekten finanziellen Vorteils (Werbung, Sponsoring, Abonnement usw.) sind stets untersagt. Unzulässig ist auch die Einbettung der Inhalte in einen Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, insbesondere in einen verleumderischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, diffamierenden, pornografischen oder sonst jugendgefährdenden Kontext.
- Im Übrigen gelten die für das Online-Angebot von startlandfluss.de aufgeführten Datenschutzbestimmungen.
Nutzungsbedingungen für Startups
Die folgenden Nutzungsbedingungen beziehen sich auf die Veröffentlichung von Startup-Einträgen im Start Land Fluss Guide sowie auf das Einstellen von Pressemitteilungen als Notizen in den Start Land Fluss Blog.
- Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung im Guide oder Blog besteht nicht.
- Die Veröffentlichung eines Startup-Eintrags und das Einstellen von Pressemitteilungen sind dauerhaft kostenlos.
- Das Angebot der Veröffentlichung und des Eintrags gilt nur für Unternehmen, die die Startup-Kriterien von leuchtturmartig (Betreiber und Anbieter von startlandfluss.de) vollständig erfüllen:
- Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Rheinland-Pfalz oder im Saarland.
- Die Geschäftsidee oder die angebotene Problemlösung ist hoch innovativ und hat das Potenzial, Märkte, Prozesse und Strukturen aufzubrechen und auf den Kopf zu stellen. Darüber hinaus strebt das Unternehmen ein starkes Wachstum an.
- Die Gründung des Unternehmens liegt nicht länger als 7 Jahre zurück.
- Ob die Kriterien erfüllt sind, liegt allein im Ermessen von leuchtturmartig.
- Die Veröffentlichung von Startup-Einträgen und Pressemitteilungen kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
- Bereits veröffentlichte Startup-Einträge und Pressemitteilungen können ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen gelöscht werden.
- Das einreichende Unternehmen räumt leuchtturmartig das uneingeschränkte Nutzungsrecht für bereitgestellte Bilder, Grafiken und Logos ein. Dies schließt das Recht ein, Bilder und Grafiken zu bearbeiten und zu verändern.
- Nur Einträge, deren Korrektheit der Daten uns vom Unternehmen bestätigt wurde, erhalten das blaue Häkchen als Zeichen der erfolgreichen Verifizierung. Es besteht kein Anspruch auf die Auszeichnung mit dem Häkchen und die Auszeichnung kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Die Verifizierung ist mit keinerlei Kosten verbunden.
- Rechtswidrige, sexistische, unwahre, beleidigende und verleumderische Inhalte werden nicht veröffentlicht bzw. bei späterer Kenntnis sofort gelöscht.
- Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen können die Löschung der veröffentlichten Einträge und Pressemitteilungen zur Folge haben.
Nutzungsbedingungen für Akteure
Die folgenden Nutzungsbedingungen beziehen sich auf die Veröffentlichung von Startup-Einträgen im Start Land Fluss Guide sowie auf das Einstellen von Pressemitteilungen als Notizen in den Start Land Fluss Blog.
- Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung im Guide oder Blog besteht nicht.
- Die Veröffentlichung eines Startup-Eintrags und das Einstellen von Pressemitteilungen sind dauerhaft kostenlos.
- Das Angebot der Veröffentlichung und des Eintrags gilt nur für Unternehmen, die die Startup-Kriterien von leuchtturmartig (Betreiber und Anbieter von startlandfluss.de) vollständig erfüllen:
- Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Rheinland-Pfalz oder im Saarland.
- Die Geschäftsidee oder die angebotene Problemlösung ist hoch innovativ und hat das Potenzial, Märkte, Prozesse und Strukturen aufzubrechen und auf den Kopf zu stellen. Darüber hinaus strebt das Unternehmen ein starkes Wachstum an.
- Die Gründung des Unternehmens liegt nicht länger als 7 Jahre zurück.
- Ob die Kriterien erfüllt sind, liegt allein im Ermessen von leuchtturmartig.
- Die Veröffentlichung von Startup-Einträgen und Pressemitteilungen kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
- Bereits veröffentlichte Startup-Einträge und Pressemitteilungen können ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen gelöscht werden.
- Das einreichende Unternehmen räumt leuchtturmartig das uneingeschränkte Nutzungsrecht für bereitgestellte Bilder, Grafiken und Logos ein. Dies schließt das Recht ein, Bilder und Grafiken zu bearbeiten und zu verändern.
- Rechtswidrige, sexistische, unwahre, beleidigende und verleumderische Inhalte werden nicht veröffentlicht bzw. bei späterer Kenntnis sofort gelöscht.
- Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen können die Löschung der veröffentlichten Einträge und Pressemitteilungen zur Folge haben.